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christliches Menschenbild als politisches Koordinatensystem PDF Drucken
Geschrieben von Administrator   
Dienstag, 12. Februar 2008

Das christliche Menschenbild als Leitbild der Politik

Warum ein "christliches Menschenbild"?

In der Tagespolitik ist es nötig, eine Fülle von Ereignissen zu beurteilen und schnell zu politischen Entscheidungen zu kommen. Bei genauerer Analyse fällt auf, daß heute von den Parteien getroffene Entscheidungen, konsequent durchdacht, widersprüchlich ausfallen. Hier formuliere ich ein christliches Bild vom Menschen, der Familie, der Gesellschaft und dem Staat, um damit ein Koordinatensystem für die Beurteilung von Ereignissen, Daten und Trends zu geben. Mit diesen festen Koordinaten wird vermieden, in der Tagespolitik zu voreiligen und in letzter Konsequenz irrigen Schlüssen und Aussagen zu kommen. Damit soll eine stringente christliche Politik gewährleistet werden. Das Menschenbild ist der erste Baustein, für alle Parteimitglieder, politisch Interessierte bzw. alle Mitbürger, um die Grundlagen politischer Entscheidungen zu verstehen.

Wo immer möglich und nötig, müssen zuerst fundierte Analysen durchgeführt werden, um eine Faktenbasis zu schaffen. Damit aus diesen Analysen und Fakten aber Entscheidungen im Rahmen der politischen Willensbildung werden, müssen diese Entscheidungen auf der Basis dieses Menschenbildes entwickelt und Standpunkte anhand dieses Menschenbildes geprüft werden. Damit werden Programmatik und konkrete Entscheidungen transparent. Nach einer Entscheidung können Ergebnisse sichtbar und messbar gemacht und Fehler korrigiert werden.

Unser Bild vom Menschen

Menschenrechte und Naturrecht als Grundlage des christlichen Menschenbildes

Grundlage des christlichen Menschenbildes ist die 2000jährige Glaubenserfahrung, die sich in der Hl. Schrift, in der Naturrechtslehre und in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 niedergeschlagen hat.

Der Mensch ist von GOtt mit Vernunft, Freiheit und Schöpferkraft (Kreativität) begabt worden. Die Kreativität des Menschen weist auf die GOttebenbildlichkeit des Menschen hin. Der Mensch ist aber ein zwiespältiges Wesen, er kann aus freiem Willen gegen die Vernunft handeln oder irren bzw. Fehler begehen.  Er muss auf der einen Seite in die Lage versetzt werden, seiner Vernunft Geltung zu verschaffen, auf der anderen Seite aber auch begrenzt werden, wenn die Fehler, die er begeht, zum Schaden anderer führen oder in deren Freiheit eingreifen. Freiheit begründet in jedem Fall Veranwortung (1Pe3,15).

Tatsächlich kann man in den Menschenrechten, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 formuliert wurden, eine Konkretisierung des christlichen Menschenbildes sehen. Daher bilden die Menschenrechte wie in dieser Erklärung von 1948 und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland formuliert, die Grundlage und Prinzipien jeder Politik. In Verbindung mit der christlichen Glaubenslehre, die im Evangelium JEsu CHristi wurzelt und die Grundlage aller christlichen Werte bildet, richten sich die jeweiligen sachlichen Standpunkte und die konkret ausformulierte Politik an diesem Menschenbild aus.

Gleichheit der Menschen vor GOtt und untereinander - Pflicht zur Solidarität 

In der  Erlärung der Universalität der Menschenrechte (allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 heißt es:

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."

Dieses Postulat ist als eine zutiefst christliche Annahme zu begreifen. In Artikel 1 wird die Grundlage der Rechte formuliert, die sich aus der Würde jedes Menschen ergeben - alle Menschen sind frei und gleich geboren. Freiheit und Gleichheit sind mit Vernunft und Gewissen (=Verantwortung) gepaart. Im gleichen Satz werden diese Rechte und Begabungen mit der Pflicht, einander als Brüder und Schwestern zu begegnen, kontrastiert. Die Brüderlichkeit des Artikel 1 ist als eine christliche Brüderlichkeit aufzufassen, die in CHristi universalem Gebot der Nächstenliebe Vollendung findet (Mt 25, 34-36.40). Auch Nichtchristen sind durch dieses Postulat in der Erklärung der Menschenrechte ethisch der Brüderlichkeit (d. i. Solidarität) gegenüber allen Menschen verpflichtet. 

Diese Solidarität und Brüderlichkeit muß in alle Richtungen begriffen werden. Der Starke muß dem Schwachen helfen und sich solidarisch zeigen, der Schwache ist aus der Brüderlichkeit dazu verpflichtet, den Starken nicht auszunutzen und die Solidarität nur insoweit in Anspruch zu nehmen, als er sich nicht aus eigener Kraft helfen kann (Pflicht zur  Subsidiarität - siehe Apg 3,6). Die Warnung des Neuen Testamentes vor der Habsucht (Lk 12, 15) betrifft insofern diejenigen, die geben sollen und diejenigen die empfangen gleichermaßen (Lk 12, 16-21)

Freiheit und Gleichheit des Menschen in der Gemeinschaft

Der Mensch als Kreatur - individuell begabt - geschaffen als Mann und Frau 

Als sein Ebenbild hat GOtt den Menschen geschaffen, mit Begabungen, die den Mensch GOtt ähnlich machen (Gen 1,26). Die Erklärung der Menschenrechte formuliert in Artikel 7: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz."

Jeder Einzelne ist ein Ebenbild GOttes - unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht oder Begabung. Jeder Mensch ist unverwechselbar und einzigartig, partizipiert aber aus seinem Menschsein an der Menschenwürde als universellem Prinzip. Jeder Mensch ist (daher, weil er ein Mensch ist) vor dem Gesetz gleich und genießt den gleichen Schutz seiner Freiheit (Religionsfreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit etc.) in der Gemeinschaft. Dies bedeutet jedoch nicht, daß alle Menschen uniform, verwechselbar und gleich/identisch wären. Jeder Mensch ist ein von GOtt benanntes Individuum, das unverwechselbar und einzigartig ist. Jedes Merkmal - körperlich oder geistig - macht den Menschen aus und ist in der Vielfalt der Menschen das erkennbare Ebenbild Gottes. 

Die Gleichheit betrifft den Menschen somit, soweit um die Rechte des Menschen als Mensch geht, nicht aber wenn es um die Rechte des Menschen als Bürger geht. Die bürgerlichen Rechte also, die ihm die Handlungsfreiheit in der Gemeinschaft und die individuelle Entfaltung ermöglichen. Eine Ausweitung der Gleichheit über die Menschenrechte hinaus würde die Freiheit (ein Auftrag GOttes) gravierend einschränken.

Auch die Geschlechtlichkeit ist eine Gabe GOttes, die zu jedem Menschen gehört und ihn von Geburt an in Mann und Frau unterscheidet: der Mensch ist als geschlechtliches Wesen geschaffen worden - als Mann und Frau (Gen 1, 27). Männer und Frauen nehmen in gleicher Weise an der Gottebenbildlichkeit teil und damit an der je eigenen Menschenwürde. Als Mann oder Frau geschaffen zu sein gehört zum Wesensmerkmal jedes Menschen und prägt die Aufgaben und Fähigkeiten ohne die Gleichheit und Gleichwertigkeit der Menschen untereinander zu beeinträchtigen. (Mat 19, 5) Der Mensch ist verpflichtet, daß er seine Geschlechtlichkeit zur Weitergabe des Lebens nutzt. (Gen 1,22)

Dies wird in Artikel 16 der Erklärung der Menschenrechte deutlich, die die Ehe als Verbindung von Mann und Frau schützt. In Absatz 3 von Artikel 16 wird die Familie als dauerhafte Verbindung von Eltern und Kindern als Grundbaustein - Zitat: "natürlich und grundlegende Einheit" - der Gesellschaft  festgelegt. In dieser Form ist dies auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthalten und im Einklang mit der christlichen Deutung der Menschenwürde von Mann und Frau.

Freiheit zum Nutzen der Gemeinschaft

Die in der Erklärung der Menschenrechte verbrieften Rechte auf angemessenen Lohn, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Gesundheit und angemessener Teilhabe an der Gesellschaft ist im Zusammenhang mit der Pflicht gegenüber dieser Gesellschaft  zu sehen, wie sie in Artikel 29 der Erklärung der Menschenrechte formuliert wird: "Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft".

Darin ist die umfassende Verantwortung des Menschen, seine Freiheit und individuellen Begabungen zu nutzen und zu vermehren (Joh 15,16) und für das Wohl der Gemeinschaft einzusetzen (Luk 3,10ff) zu sehen. Die Freiheit des Menschen bedingt den Schutz vor Überforderung des Einzelnen und des Gemeinwohles. Die Menschenrechte enthalten somit die klare Aussage, daß der Einzelne als unverwechselbares von GOtt gewolltes Individuum Vorrang vor Gruppierungen, Gesellschaft oder Institutionen genießt. Aus diesem Vorrang des Individuums, den Freiheits- und Schutzrechten resultiert klar die Verantwortung jedes Menschen für sich selbst.

In einer Gemeinschaft, die die aufgestellten Freiheits- und Schutzrechte garantiert, hat jeder Mensch die Pflicht, für sich und seine Familie selbst zu sorgen . Artikel 25 der Erklärung der Menschenrechte stellt deutlich klar, daß Ansprüche - insbesondere materielle Ansprüche - gegenüber der Gemeinschaft erst durch Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände eintreten (2Tess 3, 6-10). Die Gemeinschaft muß für derartig in Not geratene, hilfsbedürftige Menschen sorgen. Der hilfsbedürftige Mensch ist seinerseits zu einer Gegenleistung verpflichtet, die seiner Leistungsfähigkeit (Luk 21,1-4f)  entspricht (Prinzip der Gegenseitigkeit - Matth 7,12).

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, auch dem Menschen beizustehen, der durch eigene Fehler in Not geraten ist. (Luk 6,36) Die Hilfe kann dann aber kein Anspruch des in Not geratenen mehr sein, sondern ist Barmherzigkeit (1Pe 3,8) der stärkeren Mitglieder der Gemeinschaft. Hilfe muß einhergehen mit tätiger Einsicht in die selbst begangenen Fehler. Besonders in diesen Fällen ist der hilfebedürftige Mensch zu einer Gegenleistung verpflichtet, die seiner Leistungsfähigkeit entspricht und erkennen läßt, daß in der Zukunft sich entsprechende Fehler nicht wiederholen (Prinzip der Buße). (Joh 8,11, Luk 15,7ff, Hiob 42,6, Apg 3, 19 ). 

Für Nichtchristen entspringt diese ethische Handlungsmaxime aus der Rangfolge zwischen Gleichheit und Freiheit. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt, darf aber nicht durch eine verabsolutierte Gleichheit beschränkt werden - die Gleichheit bezieht sich aus der Gleichheit als Mensch, nicht aus einer amorphen, geklonten, identitätslosen Gleichheit aller. Die Proklamation von Freiheit darf auf der anderen Seite nicht dazu verwendet werden, die Gemeinschaft bzw. Andere für die in eigener Freiheit begangenen Fehler in Haftung zu nehmen, denn aus der Freiheit folgt die Verantwortung für das eigene Handeln. (Dies ist seit Kant's "Metaphysik der Sitten" als Grundprinzip des Humanismus anerkannt).

Der selbständige und autonome Mensch

Jeder Menschen ist beauftragt, sein Leben selbständig und selbstbestimmt zu führen – im Rahmen der Gesetze. Dabei kann der Einzelne auch zur Erkenntnis kommen, dass ein legales Gesetz ungerecht ist und er nach seinem Gewissen ihm nicht folgen darf. Hier gilt der Grundsatz: „Man muß GOtt mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29). Die andere Seite des selbstständigen und selbstbestimmten Lebens ist die Aufgabe des Menschen, seine Fähigkeiten zu entwickeln und das Beste aus den ihm gegebenen Begabungen zu machen (um bereit zu sein für den Tag des HErrn).( Mat 25,14ff, Lukas 12, 16-21, Thess 5,2ff) 

Das Wissen, daß alles von GOtt kommt, verpflichtet den Menschen zur Solidarität (Brüderlichkeit) aber auch zur Subsidiarität. Jeder Mensch ist verpflichtet, sich körperlich und geistig gesund zu erhalten und seine von GOtt geschenkten Fähigkeiten selbst zu entwickeln. 

Würde diese Verantwortung für sich selbst aufgelöst werden, so ginge dem Menschen das wichtigste Geschenk GOttes verloren: die Freiheit. Natürlich kann ein Mensch, der unbeweglich festgehalten wird, nicht sprechen, nicht handeln und nicht denken kann auch keine Sünden, Verbrechen oder Fehler begehen - wer schläft, sündigt nicht - und in der Geschichte sind Leibeigenschaft und Sklaverei häufig als Behütung und Schutz (Schutzhaft) oder Prävention begründet worden. Trotzdem darf niemandem die Freiheit durch Zwang genommen werden, denn alle Menschen sind frei geboren, die Freiheit ist Teil der Menschenwürde. Daher rührt die Garantie der Freiheit und der Schutz vor Sklaverei und Leibeigenschaft der Artikel 3 und 4 der Erklärung der Menschenrechte.

Freiheit und Selbstständigkeit kann dem Menschen nicht nur durch Zwang und Verbote genommen werden. Es ist klar, daß der Mensch auch durch materielle Zuwendungen abhängig gemacht oder zu falschem Verhalten verführt werden kann (beispielsweise durch Bestechung). Die materielle Versorgung einzelner darf nicht dazu dienen, diese in eine zur Untätigkeit verleitende "Schutzhaft" zu führen. Die Essenz des Menschen als GOttes Ebenbild ist Freiheit und die daraus resultierende Verantwortung. Der Mensch darf nicht verführt und abhängig gemacht werden - er verliert sonst seine als Menschenrecht festgestellte Selbstständigkeit und Autonomie. (Gal 5, 1)

Somit verbietet sich auch eine vollständige Alimentierung, die den Menschen zur Untätigkeit (Sprüche 19, 15) oder Vernachlässigung seiner Pflichten (ver-) führt. Der Mensch ist aufgefordert, seine Begabungen zu nutzen und seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln (Sprüche 6,6ff, Mt 25,14 ).  Die Gemeinschaft darf materielle Unterstützung nicht dazu missbrauchen, um dem Menschen Autonomie, Freiheit und Verantwortung abzunehmen bzw. abzukaufen. Jede Leistung aus der Brüderlichkeit heraus muß ebenfalls aus der Brüderlichkeit eine (der Fähigkeit und den Möglichkeiten des Bedürftigen entsprechende) Gegenleistung erfordern. (Mat 21,28)

Vorrang des Menschen in der Gemeinschaft

Die Bibel stellt den Menschen in ein kollektives Umfeld, in eine Gemeinschaft. In diesem Umfeld respektiert sie den Persönlichkeit des Einzelnen und verteidigt sie. Es ergibt sich eine Balance aus Individuum und Gemeinschaft. Jeder Mensch ist auch in einer Gemeinschaft selbst für sich verantwortlich. Jeder kann selbst an der Mehrung seiner Fähigkeiten und seines Besitzes arbeiten. (Sprüche 28,19)

Der Einzelne soll aber auf der anderen Seite die Mehrung seiner Talente und seines Besitzes nicht für sich allein reklamieren (Mat 19,20ff). Er ist - wie in Artikel 29 der Erklärung der Menschenrechte formuliert - der Gemeinschaft verpflichtet. Diese Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft ist als das Prinzip der sozialen Verpflichtung des Eigentums Teil unseres Grundgesetzes (Art 14,2).

Der Mensch in der Wirtschaft

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte schützt in Artikel 17 das Eigentum - als Privateigentum und Geminschaftseigentum. In den Artikeln 23 und 24 wird das Recht auf Arbeit und das Rechtauf Freizeit geregelt sowie in Artikel 27 das Recht auf Kultur. Daraus folgt:

Der Mensch ist mehr als Arbeiter ( homo faber ) oder nach Gewinn Strebender ( homo oeconomicus ). Jeder ist zwar je nach seinem Vermögen zur Arbeit verpflichtet, um sich und seine Familie zu ernähren. Zugleich darf die Lebenszeit nicht total von der Arbeit aufgezehrt werden. Benedikt von Nursia, der Vater des Abendlandes, fasst dies in der Formel: Ora et labora - Bete und arbeite! Arbeit alleine macht nicht frei.

Der Mensch ist mehr als nur Konsument. Jeder ist zwar auf Produkte und Dienstleistungen anderer angewiesen, aber die menschliche Freiheit ist mehr als Konsumieren. Vor allem der Pflege der Kinder und der Freundschaften ist die Freizeit zu widmen.

Der Mensch ist mehr als nur Unternehmer. Zwar gehört es zur Freiheit des Menschen, unternehmerisch tätig zu sein, aber jede unternehmerische Freiheit ist begrenzt durch die Rechte anderer Mitarbeiter und durch die Pflicht zur Erhaltung der Schöpfung.

Der Mensch ist nicht auf Lebenszeit in eine Klasse oder Kaste geboren. Jeder Mensch hat die Chance seinen Lebensentwurf zu wählen und zu verfolgen. Seine Interessen richten sich an den ihm von GOtt gegebenen Fähigkeiten aus, nicht aus einer historischen Situation oder der Zugehörigkeit zu einer Klasse oder Kaste.

Eine Sicht des Menschen, der sich ausschließlich von der Aussicht auf materiellen Gewinn treiben lässt, ohne sich um andere Fragen und Folgen zu kümmern, verstößt gegen die Menschenrechte. Insbesondere muß eine Vorstellung abgelehnt werden, der Mensch könne sich durch sich selbst vollständig heilen bzw. eine perfekte Welt schaffen. Sie lehnt auch die Auffassung ab, der Markt könne/werde alles regeln.

Es ist Aufgabe des Menschen nicht primär nach Materiellem zu trachten. Eine christliche Ethik (vom Menschen) fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit sich, seinen Mitmenschen und der Schöpfung fordert, die eben nicht einer allein anzuwendenden Zweckrationalität folgt, sondern einer auf das Ziel einer menschlichen Welt gerichteten Zielrationalität unterworfen ist.

Doktrinen, die davon ausgehen, die Sphäre der Wirtschaft oder gar die absolute Gewinnsteigerung sei ein moralischer Wert für sich, müssen daher als unmenschlich und unchristlich verworfen werden. Die Sphäre der Wirtschaft darf niemals die Werte der Gesellschaft bestimmen - umgekehrt müssen die im Menschen- und Naturrecht begründeten Werte alle Aspekte des Lebens bestimmen. Der Mensch muß diese Werte als ethische Maßstäbe auch bei seinem wirtschaftlichen Handeln anwenden. 

Schlußbemerkungen

Zusammenfassend:

1. Der Mensch ist frei von GOtt als Mann und Frau geschaffen, als Individuum mit ihm eigener Krativität, Fähigkeit und Begabungen.

2. Jedem Menschen kommen unantastbare Rechte zu, eine Verantwortung für sich, seine Familie und Mitmenschen und die Schöpfung, sowie Pflichten in der Gemeinschaft.

3. Diese Rechte und Pflichten sind unveräußerlich! Sie wurden in den Menschenrechten und unserem Grundgesetz vernünftig begründet formuliert. Der Mensch ist  ein Wesen, daß durch Freiheit, Verantwortung, Selbstständigkeit und Autonomie charakterisiert ist. Dieser universalen Menschlichkeit ordnen sich die weiteren Systeme unserer Gesellschaft (Familie, Staat, Wirtschaft) unter.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 13. Februar 2008 )
 
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